Archive for March, 2011

FrageLisa P: Welche Krankenkasse muss bei Krankenkassenwechsel die Rückenschule erstatten? Die meisten Krankenkassen erstatten z. Teil die Kosten für Rückenschulen! Aber wie funktioniert das bei Krankenkassenwechsel, wenn man zum Quartal wechselt und in der 1. KK anfängt und in der neuen aufhört. Welche Krankenkasse wäre dann zuständig? @ Salamanca: Ähm, welche Folgeschäden? Ich will zur Rückenschule und nicht zum Bungee Jumping! @ Phobe: Jetzt wird mir zumindest die erste Antwort klarer. Die Kurse nennen sich im allgemeinen Präventionskurse, was natürlich vorbeugend ist! Ansonsten bin ich von der neuen KK zu keinem Leiden befragt worden, scheint also bei den gesetzlichen nicht von Bedeutung zu sein. Und die alte hätte in soweit was mit dem Kurs zu tun, dass ich diesen ja in ihrer Beitragszeit anfange! @ Fine: Generell würden beide die Kurse übernehmen. was sich durch den Wechsel eben schwieriger gestaltet. @ Phoebe: genau, so isses! ;-) Wobei das sehr kurzsichtig von der alten KK ist, da ich ja wieder, wenn ich mit der neuen unzufrieden bin, in die alte wechseln könnte, aber soweit wird eben nicht gedacht! Beste Antwort:

Answer by salamanca_233
Es wird dann wohl keine uebernehmen denn Folgeschaeden werden von anderen Krankenkassen nicht oder wenn dann sehr selten uebernommen und bei Kuendigung der zustaendigen Krankenkasse wird diese sich freuen denn Du hast ja ihre Geschaeftsbedingungen unterschrieben. Viel Glueck

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Fragelordblanche: Wann erlischt der Versicherungsschutz meiner Krankenkasse? Hallo, ich bin am 05.10.2009 arbeitslos geworden. Habe dann den Antrag auf ALG2 diese Woche Montag abgegeben. Bisher habe ich weder Zu noch Absage.Da ich starke Schmerzen habe muss ich dringend zum Arzt nun weiß ich aber nicht ob ich überhaupt versichert bin?! Wer kann mir da weiterhelfen??? Ja klar habe ich noch meine Versichertenkarte,aber der Beitrag für die Krankenkasse wird doch dann vom Arbeitsamt bezahlt und da der Antrag noch nicht bewilligt wurde,weiß ich halt nicht ob ich überhaupt zum Arzt gehen kann.Weil ich ja nicht weiß ob der Beitrag bezahlt wurde oder nicht.Oder bin ich automatisch versichert in dem ich mich arbeitslos melde? Beste Antwort:

Answer by John D
Ja, natürlich bist du versichert; du hast doch noch deine Versichertenkarte

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FrageLukeesch: Ab wieviel euro muss ich nen Krankenkassen beitrag bezahlen? Hi, ich bin studentische hilfskraft bei mir an der uni. arbeite in der bibliothek und verdienen im monat 356 euro. hab heute nen brief von der AOK bekommen in dem stand, das ich ab 355 euro knapp 67 euro beitrag im monat zahlen muss. dachte das man bis zu 400 euro im monat verdienen darf. was soll das? nur weil ich einen euro zu viel verdiene? was kann ich nun machen, einfach ne halbe stunde im monat wenig arbeiten damit ich unter die 355 euro komme? oder ist es dafür jetzt zu spät? gruß Beste Antwort:

Answer by Wizzard
Wie bist du denn krankenversichert? Familienversicherung? Lies mal bei Punkt 2. http://www.studis-online.de/StudInfo/krankenversicherung.php Man darf nicht mehr als 350 Euro (galt damals), 2008 sind es 355 Euro, verdienen. Nur wer einen richtigen Minijob ausübt, der auch als dieser gemeldet ist darf bis zu 400 Euro verdienen. Genauere Informationen findest du sicher auch auf der Internetseite deiner Krankenkasse. Nun ja, für den Monat wirst du zahlen müssen wo du eben schon drüber lagst, aber ab dem Zeitpunkt wo du wieder maximal 355 Euro verdienst dann nicht mehr.

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