Archive for July, 2011

Krankenkassenpflicht PKK & gesetzliche Versicherung?

FrageTarri: Krankenkassenpflicht PKK & gesetzliche Versicherung? Ich bin mal selbständig gewesen, nun habe ich vor einigen Jahren mein Geschäft geschlossen um mich der Aufzucht und Hege meiner Kinder zu widmen. Bis vor 1 Jahr gingen die Geschäfte meines Mannes auch ganz gut. Nun haben wir auch da einen kleinen Niedergang zu verzeichnen. WIr kommen so gerade über die Runden. Nun hat der Gesetzgeber gesagt das die Kinder bei dem Höherverdiener zu versichern seien. Das haben wir auch getan da ich ja nix mehr verdiene. Leider ist das etwas teuer Kinder bei der Pkk mit zuversichern. Aber das geht noch, wir können das machen. Nun bleibt von unserem Einkommen fast nichts mehr übrig bzw es ist sehr knapp geworden. Da ich mal selbständig war und jetzt das eben nicht mehr bin ist meine Frage wo versichere ich mich den jetzt? Meine alte PKK ist zu teuer, selbst wenn ich in den neuen PKK Tarif gehen würde so ist das mit c. 500 EURo nicht bezahlbar. Eine allg. KK nimmt mich nicht da ich ja nicht Angestellt bin. Da ich aber mich versichern muß ist die Frage wer nimmt mich und wie bezahle ich das? Gruss Tari Beste Antwort:

Answer by dwgaf
Es gibt zwei Möglichkeiten, sich in der PKV günstiger zu versichern als in den gängigen Normaltarifen. 1. Der Standardtarif Er ist der GKV recht ähnlich, hat aber einige winzige "Highlights", die ihn etwas über den GKV-Tarif heben. Der Standardtarif hat keine SB. Man kann in diesen Tarif wechseln, wenn man a) wenigstens 10 Jahre bei dieser Gesellschaft privat krankenversichert ist oder b) 55 Jahre alt ist. 2. Der Basistarif. Er ist der GKV in Leistung und Prämie gleichgesetzt, hat aber auch keine Vorteile gegenüber der GKV mehr. Wenn die Gesellschaft dich nicht in diesen Tarif lässt, bleibt dir die Möglichkeit ordentlich zu kündigen (3 Monate zur Fälligkeit). Als krankenversicherungsloser Bürger muss dich die Kasse - egal ob PKV oder GKV - in der du zuletzt versichert warst, dich im Basistarif nehmen. Nachteile für beide Fälle: Wenn du später wieder einmal in einen höherwertigen Tarif zurückwechseln möchtest, musst du dich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen (mit zunehmendem Alter wird der Mensch nicht unbedingt gesünder), Risikozuschläge, ausschlüsse oder Ablehnung sind möglich. Bei Antragsannahme gilt für die Bemesseung des Beitrages dein Eintrittsalter.

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Krankenkassenbeiträge 2009?

FragePeter Pan: Krankenkassenbeiträge 2009? Warum soll denn nur die arbeitende Bevölkerung entlastet werden, z.B. runter mit den Sozialabgaben, und was ist mit den Rentner??? Wer hat denn nach dem Kriege die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut, zum Wohlstand verholfen, doch nicht die Politiker ........ die streiten sich doch nur und kommen zu gar nichts. und von denen lassen wir uns ins Boxhorn jagen ????? Professor nur die Rentner und Pensionäre haben das Geld um die Wirtschaft anzukurbeln. Die junge Generation muß es ersteinmal verdienen Beste Antwort:

Answer by Franky
Wird sie doch nicht, und wenn du mal richtig lesen würdest gilt der Krankenkassenbeitrag für alle und man geht von 15,5 % aus. Das findet ich keine Entlastung sondern eher eine Belastung für jeden Arbeitnehmer. Gruß Franky

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hallo,jemand von einer krankenkasse hier?siehe details?

Frageonair63: hallo,jemand von einer krankenkasse hier?siehe details? seit wann muss man bei einer ambulanten op(was aus der haut rausschneiden)das betäubungsmittel selbst bezahlen?kann das sein?muss ich demnächst für stationäre krankenhausaufenthalte meine liege und op-geräte selbst mitbringen?wenn ich bei dak versichert bin? @julia s-danke war nicht kosmetisch und ob es eine vollnarkose war weiss ich nicht da es sich nicht um meine person handelt.trotzdem danke-werds weiterleiten Beste Antwort:

Answer by Julia S
Die letzten Fragen sind durch aus berechtigt. Was hat deine Versicherung dazu gesagt? Und vielleicht sollte vorab geklärt sein, ob es ein medizinisch notwendiger Eingriff ist oder ein rein ästhetischer. Letzteres MUSS nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Hinzu kommt natürlich die Frage nach der Anästhesie. Vollnarkosen sind teurer, örtliche Betäubungen sind preiswerter. Wer auf Vollnarkosen besteht, hat die Kosten zu tragen. Sollte eine örtliche Betäubung ausreichen, sollte dringend abgeklärt werden, aus welchem Grund die Kostenübernahme verwehrt wurde.

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