Archive for August, 2011

FrageWolfgang S: Wie könnte man die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig sichern ? Bitte keine Polemik a la "Glaspaläste der Krankenkassen abschaffen, KV Manager nach TVöD zahlen usw. usw." Bitte Eure Meinung dazu - danke im Voraus. Beste Antwort:

Answer by Mein Mann ist verhindert,Liebste
Indem 1. Alle dt. Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. 2. Eine, statt 300? - gesetzliche dt. KV ist ausreichend. .....Viel Verwaltungsaufwand (Personal- und Verwaltungskosten) kann eingespart, bzw. erheblich gesenkt werden.

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Q&A: …wer übernimmt krankenkasse…?

FrageSanta Fritz !!!: ...wer übernimmt krankenkasse...? ...ausbildung fertig, arbeitssuchend gemeldet, kein anspruch auf zahlung seitens der arge...wer zahlt dann eigentlich die krankenversicherung... @betty...wo kann man das nachlesen?...gibt´s dafür belege?...genau diesen fakt streitet das amt ab.... Beste Antwort:

Answer by Betty
Nach einer Ausbildung hat man Anspruch auf ALG zwar nicht sehr lange, aber man hat erst mal Anspruch.. Ansonsten mal bei der Krankenkasse nachfragen. LG Betty Schau mal, dies habe ich gefunden >> Die Berechnungsgrundlage für das ALG 1 war früher die Hälfte des tariflichen Lohnes des erlernten Berufs. Seit 2004 ist die Berechnungsgrundlage für das ALG 1 nach der Lehrzeit, das Lehrlingsgehalt also die Ausbildungsvergütung die der Lehrling erhalten hat. die Durchführungshinweise zu § 131 SGB III der Arbeitsagentur sagen hier folgendes : Berufsausbildung Rz (131.26) (1) Für Zeiten der Beschäftigung zur Berufsausbildung (§ 25 Abs. 1) ist grundsätzlich das erzielte, beitragspflichtige Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) zugrunde zu legen. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p131.pdf

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FrageTanja R: Kann man den Elterngeldantrag schon vor der Geburt stellen? Auf einem Merkblatt von der Krankenkasse mit Terminen in der Schwangerschaft steht drauf, daß man 4 Wochen vor dem ET Elterngeld beantragt. Bin also heute zum Bürgeramt gedüst (knapp 6 Wochen vor dem ET) und habe die Anträge geholt. Da steht aber drauf, daß man eine Geburtsurkunde vom Kind braucht (ist ja klar) und die Bescheinigung von der Krankenkasse und vom AG über das Mutterschaftsgeld. Das hat man ja erst später. Außerdem steht da, daß man bis drei Monate nach dem Beginn der Elternzeit das Elterngeld beantragen kann. Und die einzelnen Sachbearbeiter sind nach dem Geburtsdatum zugeteilt (das kann man ja jetzt nur raten). Aber an sich finde ich die Idee, den Antrag schon vor der Geburt zu stellen, gar nicht so schlecht. Nachher hat man eh schon so viel an Papierkram, obwohl man im Wochenbett ja den Kopf ganz woanders hat. Weiß jemand, ob es möglich oder gar üblich ist, den Antrag vorher zu erledigen? Beste Antwort:

Answer by indamo2007
Selbstverständlich kannst du den Antrag vorher abgeben. Bewilligt wird er aber erst, wenn die fehlenden Papiere (Geburtsurkunde...) nachgereicht werden. Geburtsdatum lässt du leer. Alles gute für euch beide!

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