Fragekralo1: Was kann man da rückwirkend geltend machen? Eine Bekannte von uns ist seit 15 Jahren als "Aushilfe" beschäftigt,aber regelmäßig ÜBER der Sozialversicherungspflichtgrenze. Der Arbeitgeber zahlt auch seinen Anteil an KV,RV,AV,PV.Allerdings wird ihr seit jeher ein bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert.Sie kann rechtlich darauf bestehen,ihren bezahlten Urlaub zu nehmen.Der würde ihr dann auch gewährt,allerdings wäre sie dann den Job nach dem Urlaub los.Der Betriebsrat unternimmt in dieser Angelegenheit nichts.Außer der Weitergabe dieser Info. Kann die Arbeitnehmerin jetzt irgendwelche Ansprüche aus den vergangenen Jahren vor dem Arbeitsgericht geltend machen?Wer kennt sich da aus mit Verjährungsfristen,etc.? Der "Arbeitsvertrag" (LOL) lautet wie folgt:< > DAS ist der ganze Arbeitsvertrag.Abgeschlossen 1993 (!!!) Beste Antwort:

Answer by tilla42
ich würde unverbindlich mal einen anwald für arbeitsrecht auf suchen . sie sollte ihre unterlagen mitnehmen, bei gericht gibt es beratungsscheine dafür, sie muss nur den namen des anwalds wissen, eine halbe stunde kostet nix. versucht es mal viel glück dabei. lg tilla

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