Zahlt das Abeitsamt für Arbeitskleidung – Praktikum?
Fragebiena271: Zahlt das Abeitsamt für Arbeitskleidung - Praktikum? Hallo, ich bin z.Z Ausbildungssuchend. Umm meine Chancen auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern habe ich mir ein Praktikumsplatz gesucht. Ich darf das Praktikum 6 Wochen von Arbeitsamt aus machen. Die Bekleidung wird mir vom Krankenhaus gestellt, bis auf die Schuhe, die soll ich selber mitbringen. Da ich Alg2 beziehe habe ich meine SB gefragt, ob ich mit übernahme der Kosten rechnen kann und sie sagte zu mir, dass es sich nicht um eine Sozialversicherungspflichtige beschhäftigung handle und ich deshalb keinerlei Anspruch auf übernahme hätte. Hat sie da recht? Habe ich keine möglichkeit die kosten erstattet zu bekommen? Lieben Gruß Beste Antwort:
Answer by gugy
Nein, die Kosten werden nicht erstattet. Außerdem , ohne Schuhe wirst du ja nicht rumlaufen, oder?

Du musst dich sofort an das Amt für ALG II wenden und dort die Übernahme beantragen
Das Amt kann nach § 16 SGB II Hilfen bewilligen.
Umfasst sind insbesondere Hilfen nach § 53 SGB III “Mobilitätshilfe”.
Dazu zählt z.B. Arbeitskleidung.
Du mußt Deine SB nicht fragen, stelle einfach einen Antrag auf Kostenübernahme, wenn sie den ablehnt, mache einen Widerspruch.